Preise und Lieferbedingungen

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Allgemeine Lieferbedingungen:

1. Allgemeines:
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich diese Zahlungs- und Lieferbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Zahlungs- und Lieferbedingungen an.

2. Auftragserteilung:
Aufträge sollten möglichst schriftlich erteilt werden. Andernfalls wird keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Bestellung übernommen. Es erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung. Bestätigte Bestellungen gelten als verbindlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt:
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Bezahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, aber nur dann, wenn keine anderen Forderungen fällig sind. Ab dem 40. Tag werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz berechnet. Vorliegende Aufträge werden nur nach Bezahlen früherer Rechnungen ausgeliefert bzw. realisiert. Nach zweimaligem Zahlungsverzug wird nur gegen Vorkasse geliefert.
Bei Erzeugnissen sowie Entwicklungsleistungen mit einem hohen Vorfinanzierungsaufwand kann eine Anzahlung verlangt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Herstellers. Bei Entwicklungsleistungen bezieht sich das auch auf das geistige Eigentum sowie auf das an entstandenen Werkzeugen (z.B. Ätzvorlagen, Urmodelle usw.) und das Recht der Weitervermarktung.

4. Lieferzeiten:
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene, nicht verschuldete Hindernisse entbinden von der Lieferverpflichtung. Als solche gelten z.B. Ausfall von Zulieferungen oder nicht rechtzeitige Lieferung von Materialien.

5. Versand und Lieferung:
Der Versand erfolgt grundsätzlich zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Die Lieferung erfolgt als Postpaket. Besondere Versandarten und Versicherungen trägt der Besteller. Als Versandkosten werden, sofern keine andere Lieferform vereinbart, die gerade gültigen Postgebühren berechnet. Ab einem Auftragswert von EUR 120,- erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus.

6. Mängelhaftung und Gewährleistung:
Ist trotz sorgfältiger Kontrolle ein gelieferter Gegenstand mangelhaft, wird unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung oder Ersatz geliefert. Reklamationen müssen aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
Bei Bausätzen gilt eine missgelungene Montage nicht als Reklamationsgrund. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung sowie dadurch hervorgerufenen Folgeschäden kann keine Haftung übernommen werden. Das gilt ausdrücklich auch für Verletzungen oder Beschädigungen durch insbesondere bei Bausätzen vorhandene und bei deren Verarbeitung entstehende scharfkantige Teile. Bausätze und deren Reste (z.B. Ätzrahmen) sollten wegen der großen Verletzungsgefahr nicht in Kinderhände gelangen.
Bei Entwicklungsleistungen können nach Freigabe der Erprobungsmuster durch den Auftraggeber sowie der Bestätigung der Auftragserfüllung (z.B. durch Anfordern von Ätzfilmen zur Serienfertigung) keine weiteren Reklamationen oder Änderungswünsche anerkannt werden.
Eine Reklamation entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und hat auf vereinbarte oder geltende Zahlungsziele keinen Einfluss.